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Vorhersage
Veranstaltungen auf öffentliche Verkehrsflächen
Veranstaltungen wie Bittgänge, Prozessionen oder Auszüge, die auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde, des Landkreises oder des Staates stattfinden bedürfen einer schriftlichen Anzeige und ggf. Genehmigung.
→ Anträge für Veranstaltungen auf Kreis- oder Staatsstraßen sind mindestens 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung beim Landratsamt einzureichen!
Die entsprechenden Formulare können im nachfolgenden gedownloadet werden:
Für die Beantragung einer Veranstaltung auf Kreis- oder Staatsstraßen ist ebenfalls die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Diese Zustimmung muss vor Einreichung des Antrags auf dem Antragsformular vermerkt sein.
Nach erfolgter schriftlicher Antragstellung bzw. Genehmigung erfolgt die Beauftragung der zuständigen Feuerwehren durch die Gemeinde zur ordnungsgemäßen Verkehrsregelung während der Veranstaltung.
Wir bitten um frühzeitige Antragstellung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Bauer 09427 9503-15
Wattturniere
m Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV) zum 01.07.2021 weisen wir darauf hin, dass Watturniere gemäß Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV in Verbindung mit § 28 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrag 2021 grundsätzlich einer (dauerhaften) allgemeinen Erlaubnis unterliegen.
Diese allgemeine Erlaubnis gilt für:
Voraussetzung ist, dass die Turniere im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden.
Sofern ein Watturnier von einer anderen Organisation oder Person ausgerichtet wird, ist hierfür eine gesonderte behördliche Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).
Größere Veranstaltungen
Für größere Veranstaltungen kann im Einzelfall eine Erlaubnis erforderlich sein. Hierfür können insbesondere folgende Unterlagen benötigt werden:
Im Falle einer größeren Veranstaltung bitten wir Sie, sich im Vorfeld mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen: Frau Bauer – Tel. 09427 950315
Anzeige einer Veranstaltung auf Gemeindestraßen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (bei Kreis- und Staatsstraßen)
Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
Formblatt Anzeige Wattturnier
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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