Manövermeldung Ausbildungsvorhaben Beziehen von Räumen 26.10.-29.10.2026
Landratsamt Straubing-Bogen
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 7:45 – 11:30 Uhr
Montag: 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 13:00 – 15:30 Uhr, nur KFZ-Zulassung mit Termin
Donnerstag: 13:00 – 16:30 Uhr
Per E-Mail
MANÖVERMELDUNG
Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung) (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit vom 04.12.2008, Az.: BII7-90A-44-5-44, StAnz 2008 Nr. 51/52)
Manövermeldung im Landkreis Straubing-Bogen
Verband:
3./PzPiBtl 4
Art und Name:
Truppenübung „Ausbildungsvorhaben Beziehen von Räumen“
Zeitraum
26.10.2026 07:00 Uhr -29.10.2026 17:00 Uhr
Übungsraum:
Eckpunkte
Wiesenfelden (SR-BOG) 33UUQ 19751 35416
Egg (DEG) 33UUQ 47705 16195
Oberwolkersdorf (DGF 33UUP 08965 81269
Grafentraubbach (SR-BOG) 33UUQ 0046 607884
Landkreise: Straubing-Bogen – Deggendorf – Dingolfing-Landau
Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen:
Mallersdorf-Pfaffenberg, Laberweinting, Geiselhöring, Leiblfing Oberschneiding, Perkam, Atting, Rain, Aiterhofen, Salching, Kirchroth Wiesenfelden, Steinach, Ascha, Bogen, Hunderdorf, Niederwinkling, Schwarzach, Mitterfels
Stadt Straubing
Straubing, 09.10.2026
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
Verbraucherschutz
AZ: 31-
Ihr Ansprechpartner
Jürgen Biermeier
Zimmer A.302
Tel. 09421/973-237
Fax 09421/973-178
biermeier.juergen@landkreis-straubing-bogen.de
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Anzahl Teilnehmer
120 Soldaten
40 Fahrzeuge
Die Übung soll den Einsatz der Divsionspioniere im rückwärtigen und überdehnten Einsatzraum abbilden.
Im gesamten Übungszeitraum werden Märsche mit Kfz aufgrund von Lageentwicklungen im gesamten Übungsraum zum Verlegen von Truppenteilen durchgeführt.
Beziehen von Räumen
Erkundungen von Infrastruktur
Besonderheiten:
Es können in dem Zeitraum Nachtmärsche stattfinden
Im Rahmen der Übung wird Manövermunition verwendet, Rauchsignale und Fackelsignale
Allerdings nur im Bereich der Standortübungsplätze.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen.
Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Zuwiderhandlungen können nach § 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren
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Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürnberg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, anmeldet.
Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen.
Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Straubing-Bogen unverzüglich mitzuteilen.
gez.
Biermeier