Bekanntmachung zur 1. Änderungssatzung
Gemeinde Leiblfing
Landkreis Straubing-Bogen
Änderungssatzung
zur Satzung der Gemeinde Leiblfing über die Ermittlung und den
Nachweis von notwendigen Stellplatzen für Kraftfahrzeuge
(Stellplatzsatzung -StPlS)
Bekanntmachung
Der Gemeinderat Leiblfing hat am 03.09.2026 die Änderung der Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplatzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung-StPlS) beschlossen.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Leiblfing über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplatzen für Kraftfahrzeuge tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Ortsüblich bekanntgegeben
durch Anschlag an allen
Gemeindetafeln
Am 01.10.2026
Abgenommen am
31.10.2026
Leiblfing, 30.09.2026
Gemeinde Leiblfing
Georg Emer
Erster Bürgermeister